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   BGH, 29.01.1980 - VI ZR 11/79   

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https://dejure.org/1980,412
BGH, 29.01.1980 - VI ZR 11/79 (https://dejure.org/1980,412)
BGH, Entscheidung vom 29.01.1980 - VI ZR 11/79 (https://dejure.org/1980,412)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 1980 - VI ZR 11/79 (https://dejure.org/1980,412)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gemeinde - Sorgfaltspflicht - Schwimmbad

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1
    Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde bei Betrieb eines Freibades

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 1159
  • MDR 1980, 479
  • VersR 1980, 863
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.07.1973 - VII ZR 12/73

    Nachweis der Kausalität einer vertraglichen Aufklärungs- oder

    Auszug aus BGH, 29.01.1980 - VI ZR 11/79
    Das Berufungsgericht stützt sich für seine Ansicht auf die zur Verletzung vertraglicher Aufklärungspflichten ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. BGHZ 61, 118, 120 ff und BGHZ 64, 46, 51 f).
  • BGH, 03.06.1975 - VI ZR 192/73

    Persönlicher Geltungsbereich der Produkthaftung; Haftung eines

    Auszug aus BGH, 29.01.1980 - VI ZR 11/79
    Indes bestehen Bedenken dagegen, diese Grundsätze ohne weiteres auf die Verletzung allgemeiner vertraglicher Schutzpflichten, insbesondere von bloßen Warn- und Hinweispflichten zur Abwehr möglicher Gefährdungen, und in der Folge auch auf die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten im Rahmen von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung auszudehnen (vgl. Senatsurteil vom 3. Juni 1975 - VI ZR 192/73 VersR 75t 922, 924 zur Belehrung über die Gebrauchsfähigkeit und Überprüfung von Spannkupplungen).
  • BGH, 19.02.1975 - VIII ZR 144/73

    Aufklärungspflicht beim Vertrieb kosmetischer Präparate

    Auszug aus BGH, 29.01.1980 - VI ZR 11/79
    Das Berufungsgericht stützt sich für seine Ansicht auf die zur Verletzung vertraglicher Aufklärungspflichten ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. BGHZ 61, 118, 120 ff und BGHZ 64, 46, 51 f).
  • BGH, 25.04.1978 - VI ZR 194/76

    Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde bei der Gestaltung eines Spielplatzes

    Auszug aus BGH, 29.01.1980 - VI ZR 11/79
    die Benutzer nur vor den Gefahren zu schützen, die über das übliche Risiko bei der Anlagenbenutzung hinausgehen, vom Benutzer nicht vorhersehbar und nicht ohne weiteres erkennbar sind (vgl. Senatsurteile vom 2. Oktober 1979 - VI ZR 106/78 - VersR 1980, 67 und vom 25. April 1978 - VI ZR 194/76 « VersR 1978, 739 Jeweils m.w.Nachw.jst.Rspr).Bei Beachtung dieser Grundsätze hat die beklagte Gemeinde entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts nach dem Erkenntnisstand auch in Fachkreisen mindestens zur Unfallzeit alles getan, was von ihr zur Abwehr möglicher Gefahren durch Kopfsprünge vom Beckenrand aus in das Nichtschwimmerbecken hat gefordert werden können.
  • BGH, 21.02.1978 - VI ZR 202/76

    Objektive Verkehrssicherheit einer Kleiderrutsche - Beschaffenheit von Anlagen in

    Auszug aus BGH, 29.01.1980 - VI ZR 11/79
    Unabhängig davon muß allerdings die ein Freibad betreibende Gemeinde in Betracht ziehen, daß insbesondere Kinder und Jugendliche dazu neigen, Vorschriften und Anordnungen nicht zu beachten und sich unbesonnen zu verhalten; daher kann die Verkehrssicherungspflicht auch die Vorbeugung gegen über solchem mißbräuchlichem Verhalten umfassen (Senatsurteil vom 21. Februar 1978 - VI ZR 202/76 - VersR 1978, 561).
  • BGH, 02.10.1979 - VI ZR 106/78

    Anforderungen an die Überwachung des Schwimmbetriebes in einer Schwimmhalle

    Auszug aus BGH, 29.01.1980 - VI ZR 11/79
    die Benutzer nur vor den Gefahren zu schützen, die über das übliche Risiko bei der Anlagenbenutzung hinausgehen, vom Benutzer nicht vorhersehbar und nicht ohne weiteres erkennbar sind (vgl. Senatsurteile vom 2. Oktober 1979 - VI ZR 106/78 - VersR 1980, 67 und vom 25. April 1978 - VI ZR 194/76 « VersR 1978, 739 Jeweils m.w.Nachw.jst.Rspr).Bei Beachtung dieser Grundsätze hat die beklagte Gemeinde entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts nach dem Erkenntnisstand auch in Fachkreisen mindestens zur Unfallzeit alles getan, was von ihr zur Abwehr möglicher Gefahren durch Kopfsprünge vom Beckenrand aus in das Nichtschwimmerbecken hat gefordert werden können.
  • BGH, 09.12.1986 - VI ZR 65/86

    Pflicht des Herstellers zur Produktbeobachtung

    Die Beweiserleichterungen, welche die höchstrichterliche Rechtsprechung bezüglich der Ursächlichkeit einer im vertraglichen Bereich gebotenen, aber unterlassenen Verbraucherinformation oder Warnung gewährt, finden allerdings - entgegen der Annahme der Revision - nicht ohne weiteres im Bereich der Deliktshaftung Anwendung (vgl. Senatsurteile vom 29. Januar 1980 - VI ZR 11/79 - VersR 1980, 863, 864 und vom 7. Oktober 1986 - VI ZR 187/85 - aaO).
  • BGH, 03.02.2004 - VI ZR 95/03

    Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich einer Wasserrutsche

    Das bedeutet, daß die Badegäste vor den Gefahren zu schützen sind, die über das übliche Risiko bei der Anlagenbenutzung hinausgehen, von ihnen nicht vorhersehbar und nicht ohne weiteres erkennbar sind (vgl. Senatsurteil vom 29. Januar 1980 - VI ZR 11/79 - VersR 1980, 863, 864).

    Wird das Schwimmbad - wie im Streitfall - nicht nur von Erwachsenen besucht, ist für den Umfang der erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zudem in Betracht zu ziehen, daß insbesondere Kinder und Jugendliche dazu neigen, Vorschriften und Anordnungen nicht zu beachten und sich unbesonnen zu verhalten; daher kann die Verkehrssicherungspflicht auch die Vorbeugung gegenüber solchem mißbräuchlichen Verhalten umfassen (Senatsurteile vom 21. Februar 1978 - VI ZR 202/76 - VersR 1978, 561 f. und vom 29. Januar 1980 - VI ZR 11/79 - aaO; BGH, Urteil vom 28. Juni 1962 - III ZR 37/61 - VersR 1962, 825, 826 f.).

  • BGH, 06.03.1990 - VI ZR 246/89

    Erforderliche Sicherung eines in Autobahnnähe liegenden Pferdestalls gegen ein

    b) Wie der erkennende Senat wiederholt betont hat, muß allerdings nicht jeder abstrakten Gefahr durch vorbeugende Maßnahmen begegnet werden (vgl. Senatsurteile vom 25. April 1978 - VI ZR 194/74 - Abenteuerspielplatz - VersR 1978, 739 und vom 29. Januar 1980 - VI ZR 11/79 - Schwimmbad - VersR 1980, 863), zumal auch Sicherungen von absoluter Wirksamkeit kaum möglich oder angängig sind (Senatsurteil vom 9. Juni 1959 - VI ZR 132/58 - VersR 1959, 759).
  • BGH, 21.03.2000 - VI ZR 158/99

    Organisation der Aufsicht in einem Freibad

    Der Beklagte hat, wenn er eine öffentliche Freizeiteinrichtung - wie hier das Freibad - der Allgemeinheit zur Verfügung stellt, die Benutzer vor den Gefahren zu schützen, die über das übliche Risiko bei der Anlagenbenutzung hinausgehen, vom Benutzer nicht vorhersehbar und nicht ohne weiteres erkennbar sind (vgl. Senatsurteil vom 29. Januar 1980 - VI ZR 11/79 - VersR 1980, 863, 864 m.w.N.).
  • BGH, 18.10.1988 - VI ZR 94/88

    Verkehrssicherungspflicht bei einem Baggersee

    (vgl. Senatsurteil vom 29. Januar 1980 - VI ZR 11/79 = NJW 1980, 1159, 1160 = VersR 1980, 863, 864 m.w.N.).
  • OLG Jena, 10.02.2010 - 4 U 594/09

    Zur Haftung einer Gemeinde wegen eines schadhaften Zaunes eines Bolzplatzes

    Damit muss bei Kindern immer gerechnet werden, weil diese erfahrungsgemäß aus ihrem Spieltrieb, ihrer Unerfahrenheit und ihrem Leichtsinn heraus Gefahren meist (noch) nicht zutreffend einzuschätzen vermögen und geneigt sind, Verbote zu missachten (dazu BGH NJW 1980, 1159; BGH NJW 1991, 2340; BGH NJW 1994, 3348).
  • OLG Stuttgart, 24.09.2003 - 4 U 119/03

    Amtshaftung: Grenzen der Verkehrssicherungspflichten beim Betrieb einer

    Der Beklagte hatte, wenn er der Allgemeinheit das Freibad und die in diesem sich befindlichen Rutschen der Allgemeinheit zur Verfügung stellte, die Benutzer vor dem Gefahren zu schützen, die über das übliche Risiko bei der Anlagenbenutzung hinausgehen, vom Benutzer nicht vorhersehbar und nicht ohne weiteres erkennbar sind (BGH VersR 1980, 863; 2000, 984).

    Beim Umfang der Verkehrssicherungsmaßnahmen hatte der Beklagte auch in Betracht zu ziehen, dass insbesondere Kinder und Jugendliche, die die Familienrutsche zumindest mit, wenn nicht gar überwiegend nutzen, dazu neigen, Vorschriften und Anordnungen nicht zu beachten und sich unbesonnen zu verhalten; daher kann die Verkehrssicherungspflicht auch die Vorbeugung gegenüber solchem missbräuchlichen Verhalten umfassen (BGH VersR 1978, 561; 1980, 863).

  • BGH, 07.10.1986 - VI ZR 187/85

    Sorgfaltspflichten des Herstellers gefährlicher Produkte; Konkretisierung durch

    Entgegen der bisher vom Berufungsgericht vertretenen Auffassung trifft den Hersteller im deliktischen Bereich nicht ohne weiteres die Beweislast dafür, daß der Geschädigte einen gegebenen Hinweis nicht berücksichtigt hätte, vielmehr muß grundsätzlich der Geschädigte den Ursachenbeweis führen (vgl. Senatsurteil vom 30. November 1976 - VI ZR 3/76 - Autoskooter - VersR 1977, 334, 335 und vom 29. Januar 1980 - VI ZR 11/79 - Schwimmbad - VersR 1980, 863, 864).
  • OLG Celle, 12.09.2006 - 8 W 66/06

    Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Freibads bei

    Erfahrungsgemäß ist nämlich auch durch noch so deutliche Warnungen und Mahnungen nicht zu verhindern, dass Kinder und Jugendliche in Freibädern auf Rutschen die notwendigen Sicherheitsvorschriften einhalten (BGH VersR 1980, 863).

    Insoweit sind der Anordnung von Sicherheitsmaßnahmen Grenzen gesetzt durch das berechtigte Interesse der Benutzer eines Freibades, nicht übermäßig gegängelt und in ihrer Bewegungsfreiheit mehr als notwendig eingeschränkt zu werden (BGH NJW 1980, 1159).

  • OLG Karlsruhe, 04.11.1999 - 19 U 107/98

    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Mineralthermalbades: Mauer im

    Danach muß sie Badegäste vor den Gefahren schützen, die über das übliche Risiko bei der Anlagenbenutzung hinausgehen, vom Benutzer nicht vorhersehbar und nicht ohne weiteres erkennbar sind (BGH NJW 1980, 1159, 1160; NJW 1978, 1629).

    Dem steht auch nicht entgegen, daß nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs der Betreiber eines Freizeitbades nicht damit zu rechnen braucht, daß ein Benutzer beim erstmaligen Besuch mit einem Kopfsprung blindlings anläuft und vom Beckenrand in das Wasser springt, ohne sich zuvor mit den Gegebenheiten wenigstens ungefähr vertraut zu machen (BGH NJW 1980, 1159, 1160).

    Denn die Verkehrssicherungspflicht umfaßt auch gegenüber Erwachsenen die Vorbeugung gegenüber unbefugtem und mißbräuchlichem Verhalten (BGH NJW 1978, 1629), zu dem erfahrungsgemäß aber gehört, daß Benutzer, insbesondere Jugendliche trotz Verbotsschildern vom Beckenrand in das Wasser springen und sich und andere gefährden (vgl. BGH NJW 1980, 1159, 1160).

  • LG Tübingen, 16.11.2001 - 7 O 143/01

    Anspruch eines Minderjährigen auf Schmerzensgeld wegen Verletzung von

  • OLG Brandenburg, 27.08.2013 - 6 U 84/12

    Verkehrssicherungspflicht: Haftung bei Badeunfall

  • OLG Köln, 15.04.2003 - 7 U 122/02

    Ersatz materieller und immaterieller Schäden wegen eines Unfalls beim Strum von

  • LG Detmold, 27.04.2011 - 10 S 47/11

    Ein Schadensersatzanspruch gegen den Betreiber einer Kegelbahn bei

  • OLG Köln, 30.03.2009 - 16 U 71/08

    Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich eines einem Hotel angeschlossenen

  • BGH, 16.02.1982 - VI ZR 149/80

    Verkehrssicherungspflichtiger - Haftungsausschluß - Schild - Einseitiger Aushang

  • OLG Köln, 20.07.2000 - 7 U 201/97

    Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht eines Schwimmbadbetreibers für

  • OLG Saarbrücken, 29.11.2006 - 1 U 616/05

    Schadenersatzanspruch wegen Verletzung bei Benutzung einer "Röhrenrutsche" in

  • LG Wuppertal, 18.06.2019 - 17 O 31/13

    Zur Deliktshaftung einer Aufsichtsperson wegen Ertrinken eines Kindes im Freibad

  • OLG Karlsruhe, 11.12.2006 - 7 U 170/06

    Unfall auf dem Betriebsgrundstück einer Gärtnerei ohne Zusammenhang mit einer

  • OLG Nürnberg, 07.05.1986 - 9 U 230/86

    Verkehrssicherungspflichten bei dem Betrieb eines Autoskooter-Fahrgeschäfts;

  • OLG Oldenburg, 27.03.2002 - 2 U 21/02

    Verkehrspflichtverletzung; Haftung; Sicherungsvorkehrungen;

  • AG Bremen, 23.10.2014 - 9 C 5/14

    Krake - Verkehrssicherungspflicht eines Schwimmbadbetreibers

  • OLG Brandenburg, 07.11.2018 - 7 U 12/17

    Schadensersatz für Schlüsselbeinbruch nach Stolpern über eine Abdeckmatte auf dem

  • LG Tübingen, 03.09.2002 - 7 O 143/01

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für aus Verletzung der

  • OLG Karlsruhe, 16.12.1992 - 7 U 52/92

    Verkehrssicherungspflicht bei Betrieb einer Sporthalle - Schmerzensgeld

  • LG Aachen, 29.03.1989 - 4 O 157/88

    Schadensersatz wegen Ausrutschens vor einer Umkleidekabine in einer städtischen

  • OLG Rostock, 17.06.1999 - 1 U 27/98

    Verkehrssicherungspflicht des Bauunternehmers

  • OLG Düsseldorf, 07.07.1994 - 18 U 19/94

    Verkehrssicherungspflicht bei Betrieb eines Schwimmbades

  • OLG München, 25.06.1981 - 1 U 3984/80

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht; Schadensersatz auf Grund eines

  • KG, 09.12.1988 - 9 U 964/88

    Verkehrssicherungspflicht; Badeanstalt; Rutschbahn; Unerlaubte Handlung

  • LG Bonn, 28.05.2008 - 5 S 102/07
  • OLG Köln, 14.06.1989 - 2 U 70/87
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